Ausbildung

Seit April 2020 gelten für die Ausbildung im Segelkunstflug die Bestimmungen des neuen EASA Part SFCL.200 (SFCL = Sailplane Flight Crew Licensing).
Die bislang massgeblichen Regelungen des Part FCL.800 gelten jetzt nur noch für den Motorflug.
Voraussetzung für die Kunstflugausbildung sind jetzt mindestens 30 Stunden (bislang 40 Std.) oder 120 Starts als PIC ab Erteilung der Lizenz.
Das Ausbildungsprogramm umfasst einen Theorieteil und eine praktische Ausbildung. Eine besondere Prüfung vor einem Experten ist nicht vorgesehen. Nach Abschluss der Kunstflugausbildung erfolgt der Eintrag ins Flugbuch mit Bestätigung durch den verantwortlichen Ausbildungsleiter der jeweiligen ATO oder DTO.

Gemäss EASA SFCL.200 gibt es zwei Stufen der Kunstflug-Erlaubnis: Die Stufe „Basic“, welche den Inhaber berechtigt, folgende Manöver/Figuren zu fliegen:

  • 45° steigende und fallende Linien
  • positive Loops
  • Wingover
  • Lazy Eight
  • Vrille (Trudeln)

Für die praktische Ausbildung zur Basic Berechtigung ist kein bestimmter Umfang Stunden/Flüge vorgeschrieben. Es heisst lediglich „bis der Kandidat die Übungen sicher und zuverlässig beherrscht“.

Inhaber der „Advanced“ Kunstflug-Erlaubnis dürfen darüber hinaus alle Kunstflugmanöver/Figuren ausführen, für die sie eingewiesen sind.
Hierfür ist – wie bislang – eine praktische Kunstflugausbildung von mindestens 5 Stunden oder 20 Starts vorgeschrieben. Auch diese Berechtigung wird nicht mehr in die Lizenz eingetragen, sondern vom verantwortlichen Ausbildungsleiter im Flugbuch bestätigt.
Es ist nicht vorgeschrieben, zuerst die Basic- und danach die Advanced-Ausbildung zu absolvieren. Vielmehr kann der Anwärter auch gleich mit der Advanced-Ausbildung beginnen

Ausbildungsunterlagen

Schorsch Dörder hat geniale Ausbildungsunterlagen für den Segelkunstflug erstellt. Gerne verlinke ich hier zu diesem wertvollen Material:

Gemäss AMC1 (AMC = Acceptable Means of Compliance) zu SFCL.200 entsprechen die theoretischen Ausbildungsinhalte weitgehend dem was bislang für die Kunstflugausbildung nach Part FCL.800 vorgeschrieben war. Das sind:

  • Menschliches Leistungsvermögen mit Schwerpunkt Kunstflug
  • Grundlagen der Flugmechanik, insbesondere Überziehen und Trudeln
  • Betriebsgrenzen der verwendeten Flugzeuge
  • Kunstflugmanöver und Ausleitverfahren
  • Notverfahren

Weiter stehen euch von Manfred Echter für folgende Sachgebiete Lernunterlagen zum Download bereit:

Die praktische Kunstflugschulung ist, wie bislang, in zwei Phasen unterteilt:

  • Sicherheitsmanöver (Confidence Manoeuvres) und Ausleitverfahren (Recoveries)
  • eigentliche Kunstflugmanöver, wobei die praktische Schulung für die Basic-Erlaubnis auf die o.a.Manöver/Figuren beschränkt ist

Für die Advanced Erlaubnis umfasst die praktische Schlung neben den Confidence Manoeuvres mindestens die folgenden Kunstflugmanöver/Figuren:

  • Chandelle (Hochgezogene Fahrtkurve)
  • Lazy Eight
  • Rollen
  • Loops
  • Rückenflug
  • Renversement (Turn / Hammerhead)
  • Immelmann (Aufschwung)